Aufgabe öffentlicher Musikschulen

Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine fundierte musikalische Ausbildung zu vermitteln und sie zum eigenen Musizieren zu motivieren.

 

Dabei legen die Musikschulen nicht nur die Grundlage für eine aktive und passive Beschäftigung mit Musik, sondern entwickeln auch das zukünftige Konzertpublikum und schaffen die künstlerische Basis für viele angehende Berufsmusikerinnen und Berufsmusiker. 

 

An Musikschulen wird eine Vielzahl von Unterrichtsangeboten gemacht:

  • Instrumentalunterricht in fast allen Fächern, Gesang, Tanz und in einigen Fällen auch Bildende Kunst
  • Unterricht in Einzelstunden oder Gruppenunterricht
  • Breite Stilrichtungen von Klassik über Folklore bis hin zu Pop
  • Musikalische Früherziehung für die Kleinsten, die zum Singen, Bewegen und Spielen einfacher Schlaginstrumente anregt
  • Gemeinsames Musizieren steht im Vordergrund: in Ensembles, Chören und Bands
  • Ergänzende Fächer wie Theorie, Gehörbildung, Korrepetition, Komposition und Musikgeschichte
  • Vorbereitung auf ein Studium und spezielle Fördermöglichkeiten
  • inklusive Angebote 

Die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen (VdM) ist ein Qualitätssiegel: Dieser setzt auf qualifizierte u Fachkräfte, die nach den Struktur- und Lehrplänen des VdM unterrichten.