Aufgabe öffentlicher Musikschulen

Musikschulen sind öffentliche Bildungseinrichtungen.

Ihre Aufgabe ist es Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen eine musikalische Basis-Ausbildung zu geben und sie zum eigenen Musizieren anzuregen.

Damit legen die Musikschulen die Grundlage für die aktive und passive Beschäftigung mit Musik. Sie entwickeln nicht nur das zukünftige Konzertpublikum, sondern legen auch für manchen Berufsmusiker die künstlerische Basis.

Was wird an öffentlich geförderten Musikschulen angeboten?

 

  • Unterricht in fast allen Instrumentalfächern sowie Gesang, Tanz und ggf. auch Bildender Kunst
  • der Unterricht wird einzeln aber auch in Gruppen erteilt
  • von Klassik über Folklore bis Pop sind alle Stilrichtungen möglich
  • bereits die Kleinsten bekommen in der Musikalischen Früherziehung Anregung zum Singen, Bewegen und Spielen einfacher Schlaginstrumente
  • die Freude am Spielen eines Instrumentes steht im Vordergrund und besonders das gemeinsame Musizieren in kleinen und größeren Ensembles, Chören und Bands soll diese fördern
  • Musikschulen ergänzen ihren Unterricht durch Theorie und Gehörbildung sowie ggf. Korrepetition, Komposition und Musikgeschichte
  • Musikschulen bereiten auch auf ein Studium vor und bieten besondere Fördermöglichkeiten an
  • es gibt besondere Angebote für Menschen mit Behinderungen und für ältere Menschen, die sich noch einmal einem neuen Hobby widmen wollen

Die Mitgliedschaft im Verband deutscher Musikschulen gilt als Qualitätssiegel. Dieser fordert das Unterrichten von qualifizierten und vorwiegend hauptamtlichen Fachkräften entsprechend dem Struktur- und Lehrplanwerk des VdM.