Strukturplan

Seit 1969 beschreibt der VdM-Strukturplan das Konzept und den Aufbau einer öffentlichen Musikschule. Er ist für alle Mitgliedsschulen im Verband deutscher Musikschulen verbindlich in der von der Bundesversammlung am 14. Mai 2009 beschlossenen Fassung.

 

Auf ihn beziehen sich Rahmenlehrpläne für sämtliche Unterrichtsfächer. Darin werden Ziele und Inhalte der Ausbildung formuliert.

Strukturplan und Rahmenlehrpläne bilden die Basis für einen vergleichbaren Qualitätsstandard des Musikschulangebotes.

 

In der Grundstufe wird eine ganzheitliche musikalische Ausbildung angestrebt, die gleichzeitig die Voraussetzungen für den weiterführenden Unterricht schafft.

Dieser erfolgt dann in der Unter-, Mittel- und Oberstufe in Instrumental- bzw. in Vokal- und Ensemblefächern sowie ggf. im Tanz.

 

Die Möglichkeit des Besuchs eines Ensemblefachs neben dem Hauptfachunterricht stellt ein besonderes Merkmal der Musikschularbeit dar und verbindet von Anfang an den individuellen Fortschritt mit der gemeinsamen Musizierpraxis.

Außerdem bieten die Musikschulen Ergänzungsfächer und Projekte verschiedener Art an.

 

Mit ihrem Aufgabenspektrum sind die öffentlichen Musikschulen als Einrichtungen der musikalischen Bildung in den kommunalen Bildungslandschaften verankert.

 

 

siehe auch: www.musikschulen.de