Seit 1969 beschreibt der VdM-Strukturplan das Konzept und die Struktur öffentlicher Musikschulen. Er ist für alle Mitgliedsschulen des Verbandes Deutscher Musikschulen (VdM) verbindlich und wurde in der Fassung der Bundesversammlung vom 14. Mai 2009 beschlossen.
Der Strukturplan bildet die Grundlage für die Rahmenlehrpläne sämtlicher Unterrichtsfächer. Diese legen die Ziele und Inhalte der Ausbildung fest und garantieren einen vergleichbaren Qualitätsstandard im Musikschulangebot.
In der Grundstufe steht eine ganzheitliche musikalische Ausbildung im Vordergrund, die die Grundlage für den weiterführenden Unterricht bildet. Dieser erfolgt in den Unter-, Mittel- und Oberstufen in den Bereichen Instrumental- und Vokalunterricht, Ensemblefächern sowie gegebenenfalls im Tanz.
Ein besonderes Merkmal der Musikschulen ist die Möglichkeit, ein Ensemblefach zusätzlich zum Hauptfachunterricht zu besuchen. Diese Verbindung von individuellem Fortschritt und gemeinsamer Musizierpraxis fördert von Anfang an das gemeinschaftliche Musizieren.
Darüber hinaus bieten die Musikschulen eine Vielzahl von Ergänzungsfächern und Projekten an, die das musikalische Angebot bereichern.
Mit ihrem vielfältigen Aufgabenbereich sind die öffentlichen Musikschulen fest in den kommunalen Bildungslandschaften verankert und leisten einen wichtigen Beitrag zur musikalischen Bildung vor Ort.
siehe auch: www.musikschulen.de